AGB

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AGB

§1 Vertragsgegenstand

Die Firma GRS Gebäudereinigung verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben bzw. Leistungen gewissenhaft auszuführen und alles zu tun, was zu einer gewissenhaften Reinigungsarbeit notwendig ist.


§2 Art und Umfang der Leistung

  1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der GRS Gebäudereinigung sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet/annimmt, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche/mündliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
  2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich oder mündlich verbindlich festgelegt werden.
  3. Die GRS Gebäudereinigung ist verpflichtet, die zu erbringenden Leistungen fach- und fristgerecht auszuführen. Die GRS Gebäudereinigung stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Die GRS Gebäudereinigung verpflichtet sich dabei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch die GRS Gebäudereinigung überwacht.
  4. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt die GRS Gebäudereinigung die erforderlichen Geräte und Reinigungsmittel. Die Reinigungsmittel werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert berechnet. Das zur Reinigung notwendige Wasser, den Strom (soweit im Einzelfall erforderlich), geeignete Räume zur Aufbewahrung von Material und Geräten stellt der Aufttraggeber unentgeltlich zur Verfügung.


§3 Abnahme und Gewährleisung

  1. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Leistung ist der Auftraggeber gehalten, der GRS Gebäudereinigung eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Wird die Nachbesserung nicht fristgerecht bzw. erfüllungsgemäß erbracht, so sind die übrigen Bestimmungen aus dem Werksvertrag des Bürgerlichen GEsetzbuches (BGB) anzuwenden.
  2. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, das der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die GRS Gebäudereinigung weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeiten bzw. Erreichbarkeit der zu reinigen Flächen trifft.


§4 Haftung

  1. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Monatsvergütung.
  2. Die GRS Gebäudereinigung haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden (evtl. Schlüsselverlustschäden), die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Arbeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Eine Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Schäden wird ausgeschlossen. Schäden werden der GRS Gebäudereinigung unverzüglich, spätestens aber nach max. 5 Tagen, mithin ohne schuldhaftes Zögern gemeldet. Für Schäden, die der GRS Gebäudereinigung nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
  3. Die Mitarbeiter der GRS Gebäudereinigung sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten bzw. auf dem Grundstück gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber, Personal des Auftraggebers oder bei einer von ihm bezeichneten Stelle abzugeben.


§5 Aufmaß und Preis

  1. Die Preise werden anhand des Stundenaufwands bzw. anhand von Pauschalen ermittelt und für beide Seiten rechtsverbindlich.
  2. Dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der Reinigungshäufigkeit sind der GRS Gebäudereinigung mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Umstände, die ein Erbringen der geforderten Leistung unmöglich machen oder stark behindern.


§6 Zahlungsbedingen / Verzug

  1. Rechnungen sind netto ohne Abzug nach Erhalt, spätestens innerhalb von 5 Werktagen zahlbar.
  2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden die gesetzlichen Verzugszinsen nach dem Bügerlichen Gesetzbuch (BGB) berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.


§7 Änderungen des Vertrages / Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


§8 Vertragszeitraum

Der Vertrag beginnt, wie in der Auftragsbestätigung vereinbart auf unbestimmte Zeit.


§9 Kündigung

  1. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Quartalsende.
  3. Der Reinigungsvertrag kann nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.


Den Auftragsbestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingen der Firma GRS Gebäudereinigung zu Grunde und wurden vom Auftraggeber über unsere Webseite gelesen und akzeptiert.


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